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Grenzwerte in der Sozialversicherung steigen: Diese Bemessungsgrenzen gelten für 2018

Das neue Jahr bringt einige Neuerungen im Bereich der Sozialversicherung. Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind wieder gestiegen. Deshalb hat die Bundesregierung im Herbst 2017 erneut die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung angepasst. Sämtliche Grenzwerte steigen. 

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung (West) liegt ab 1. Januar 2018 bei 6.500 Euro pro Monat (2017: 6.350 Euro pro Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) ist auf 5.800 Euro pro Monat (2017: 5.700 Euro pro Monat) gestiegen.

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird bundeseinheitlich festgesetzt. Sie beträgt ab 1. Januar 2018 59.400 Euro im Jahr (2017: 57.600 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV erhöht sich von 52.200 Euro im Jahr (2017) auf 53.100 Euro im Jahr.

Hier erhalten Sie einen detaillierten Überblick, welche Werte für 2018 gelten:
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