AKTUELLES

Neue Grenzwerte in der Sozialversicherung: Bemessungsgrenzen für 2019

Ab 2019 gelten in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung neue Beitragsbemessungsgrenzen. Sie werden damit wie jedes Jahr an die Einkommensentwicklung angepasst.

Für gesetzlich Krankenversicherte bedeutet das: Künftig zahlen sie Krankenkassenbeiträge bis zu einem jährlichen Einkommen von 54.450 Euro. Bisher lag die Grenze bei 53.100 Euro im Jahr.

Die Entgeltgrenze, bis zu der Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, liegt 2019 bei 60.750 Euro im Jahr. Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich freiwillig versichern.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt in den alten Ländern von 6.500 auf 6.700 Euro im Monat. In den neuen Ländern steigt sie auf von 5.800 auf 6.150 Euro im Monat, und damit stärker als üblich.

Hier erhalten Sie einen detaillierten Überblick, welche Werte für 2019 gelten.