Persönliche Vorsorge für die ganze Familie
Wussten Sie, dass rund 90 Prozent der Menschen keine Vorsorgevollmacht und etwa 70 Prozent keine Patientenverfügung haben? Bei Testamenten sieht es ähnlich aus. Welche Folgen hat das für Sie und Ihre Familie? Ihre Familie wird massiv belastet. Werden Sie also aktiv und treffen Sie persönliche Vorkehrungen. Nur dann vermeiden Sie unnötige Bürokratie, Konflikte und Steuern. Im Ergebnis kommt das Ihrer Lebensqualität zugute.
Die 4 Säulen der persönlichen Vorsorge
Unsere Generationenberatung bietet umfassende Unterstützung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre rechtliche Vorsorge. Wir arbeiten mit hochqualifizierten Fachanwälten zusammen, um sicherzustellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse in jeder Lebenslage respektiert werden. Da der Verwahrung Ihrer Dokumente eine entscheidende Bedeutung zukommt, halten wir dafür einen professionellen Service bereit.
Ihre wichtigsten Vorteile im Überblick
Lösungen für alle
Vorkehrungen
der „4 Säulen“.
Zugang zu
hochqualifizierten
Fachanwälten
zum Festpreis
Komfortabler,
zielgerichteter Weg mit
Ihrem Berater an der Seite
Aktualisierungsservice,
Notfallservice 24/7 und
weltweite Verfügbarkeit
Verlässliche Unterstützung in der Generationenberatung
Als qualifizierte Generationenberater sind wir speziell dafür ausgebildet, Sie kompetent in den Bereichen Vorsorge, Vermögensübertragung und Nachfolgeplanung zu beraten. Wir entwickeln individuelle Lösungen, die rechtliche, steuerliche und soziale Aspekte berücksichtigen und auf die persönliche Situation des Mandanten abgestimmt sind. Auch bei der Umsetzung wichtiger Dokumente wie Vorsorgevollmachten oder Testamenten stehen wir unterstützend zur Seite. Bei Bedarf greifen wir auf ein Netzwerk aus Experten zurück, um eine ganzheitliche Beratung zu gewährleisten.
Finanzielle Vorsorge
Die Planung und Gestaltung der eigenen Vorsorge ist existenziell. Neben der gesundheitlichen und rechtlichen Vorsorge geht es insbesondere um die persönliche finanzielle Absicherung. Es ist von großer Bedeutung, die rechtliche Vorsorge mit der finanziellen Vorsorge abzustimmen. Diese Abstimmung übernimmt federführend Ihr/e Generationenberater/in für Sie und erstellt passgenaue Konzepte. Alles immer in Zusammenarbeit mit spezialisierten Anwälten, damit Sie beruhigt schlafen können.
Finanzielle Vorsorge
- Vermögen
- Versicherungen
- Sonstige Absicherungen
- Bankvollmacht
- Bezugsrechte
- Liquidität
> Bank, Finanz- & Vermögensberater
Rechtliche Vorsorge
- Testament / Erbvertrag
- Ehevertrag
- Gesellschaftsverträge
- Vollmachten
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
> Rechtsanwalt / Notar
Konsequenzen
Es ist nicht sichergestellt, dass Ihr Vermögen und Ihre Liquidität so eingesetzt werden, wie dies von Ihnen gewünscht wird. Sind Vermögensstruktur und erbrechtliche Regelungen nicht aufeinander abgestimmt, führt dies zu einer problematischen und streitfälligen Erbauseinandersetzung. Liquiditätsbelastungen im Erbfall werden nicht ausreichend berücksichtigt und gefährden die Absicherung der Hinterbliebenen. Eine optimale letztwillige Verfügung erfordert immer die Beachtung der gewünschten Hinterbliebenen-Absicherung, auch für nachfolgende Lebensrisiken.
Die größten Irrtümer
- Meine Frau kann mich doch immer vertreten.
- Der Arzt weiß schon, was das Richtige ist.
- Meine Familie kennt mich und weiß, was ich möchte.
- Für meine Kinder kann ich im Notfall immer entscheiden.
Die häufigsten Fragen zur Generationenberatung
Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Voraus eine Vertrauensperson bevollmächtigen, im Bedarfsfall wichtige Entscheidungen für Sie zu treffen und an Ihrer Stelle zu handeln. Der tritt ein, wenn Sie beispielsweise aufgrund von Krankheit, eines Unfalls oder altersbedingtem Nachlassen der geistigen Kräfte nicht mehr oder nicht mehr vollumfänglich in der Lage sind, Ihre rechtlichen Angelegenheiten allein zu regeln. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht ein hohes Maß an Selbstbestimmung, da Sie nicht nur die bevollmächtigte Person, sondern auch den Umfang der erteilten Vollmacht selbst bestimmen können. Auf diese Weise kann die gerichtliche Bestellung eines rechtlichen Betreuers vermieden werden.
Bevollmächtigte können für Sie Entscheidungen zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge treffen, zur Vermögensverwaltung (also beispielsweise Konten führen, Immobilien verkaufen), zu Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten (also z.B., wo Sie leben und gepflegt werden), im Bereich des Post- und Fernmeldeverkehrs (z.B. Ihre Post und E-Mails lesen), oder im Todesfall, wo und wie Sie beerdigt werden sollen. Der Bevollmächtigte vertritt Sie außerdem bei Behörden und Gerichten. Sie können die Befugnisse des Bevollmächtigten allerdings einschränken oder die Vertretungsrechte auf mehrere Personen verteilen.
Der Bevollmächtigte verfügt über weitreichende Rechte, für Sie zu entscheiden. Dennoch gibt es einige Dinge, die er nicht in Ihrem Namen tun kann. Dazu gehört etwa, ein Testament für Sie zu schreiben, für Sie zu entscheiden, zu heiraten, allein über gefährliche Operationen oder freiheitsentziehende Maßnahmen zu entscheiden. In diesen Fällen muss der Bevollmächtigte eine Genehmigung vom Betreuungsgericht einholen.
Die Vollmacht gilt ab Übergabe an die bevollmächtigte Person grundsätzlich über den Tod hinaus. Zur Gewährleistung, dass die Vollmacht im Bedarfsfall vorliegt, empfehlen wir die professionelle Verwahrung im Institut GenerationenBeratung. Im Bedarfsfall wird der gerichtliche Betreuer vom Gericht bestellt. Der Richter bestimmt den Umfang der Betreuung. Diese endet mit dem Tod.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine oder mehrere Personen damit betrauen, für Sie Entscheidungen zu treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. In diesem Fall muss kein Betreuungsgericht eingeschaltet werden, um Ihnen einen Betreuer zur Seite zu stellen. Insbesondere, wenn der Bevollmächtigte Sie sehr gut kennt oder Sie vorher mit der Person über Ihre Vorstellungen gesprochen haben, ist die Wahrscheinlichkeit so deutlich höher, dass Entscheidungen so getroffen werden, wie Sie es sich wünschen würden.
Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. Da die bevollmächtigte Person weitreichende Befugnisse über Entscheidungen für den Vollmachtgeber erhält, ist vor allem Vertrauen wichtig. Denn die Vertretung durch die Vorsorgevollmacht kommt gerade dann zum Tragen, wenn der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, ihre Umsetzung zu überwachen. Deswegen sollte man sich vor der Entscheidung, eine Vorsorgevollmacht zu erteilen, ausreichend Bedenkzeit lassen.
Regulär erfolgt bei einer Vollmacht keine Kontrolle der bevollmächtigten Person. Eine mögliche Maßnahme, um missbräuchliche Ausübung der Vertretung zu verhindern, könnte etwa die Bevollmächtigung mehrerer Personen für verschiedene Aufgaben sein. Weiterhin können bestimmten Rechtsgeschäfte mit der Vorsorgevollmacht auch untersagt oder festgelegt werden, dass diese nur durch mehrere bevollmächtigte Personen gemeinsam vorgenommen werden können. Bei Betreuung erfolgt die Kontrolle durch das zuständige Betreuungsgericht – auch, wenn es sich um Angehörige des Betreuten handelt.
Haben Sie nicht in einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmt, wird vom Betreuungsgericht ein beruflicher oder ehrenamtlicher Betreuer bestimmt. Ehepartner, erwachsene Kinder oder Lebenspartner können (abgesehen von einem zeitlich begrenzten Notvertretungsrecht für Eheleute) ohne Bevollmächtigung nicht automatisch für Sie entscheiden!
In diesem Fall können Sie eine Betreuungsverfügung ausstellen. Dort legen Sie keine Person endgültig fest, können aber aufschreiben, wen Sie sich als Betreuer vorstellen könnten und wen Sie überhaupt nicht möchten sowie Einzelheiten zur Führung der Betreuung. Eine andere Möglichkeit ist, eine Vorsorgevollmacht auszustellen, aber zusätzlich eine weitere Person zu bestimmen, die kontrolliert, dass vom Bevollmächtigten kein Missbrauch stattfindet. Eine solche Person könnte auch ein Anwalt sein.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, das Ihren Willen hinsichtlich medizinischer Behandlung und Pflege für den Fall festlegt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Sie können darin spezifizieren, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Situationen ergriffen oder unterlassen werden sollen. Das Dokument dient Ärzten und medizinischem Personal als Leitfaden für die medizinische Versorgung und stellt sicher, dass Ihre Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
In Notfallsituationen oder bei schwerwiegenden Erkrankungen müssen rasch Entscheidungen getroffen werden. Eine Patientenverfügung schafft Klarheit für alle Beteiligten und bewahrt Sie vor medizinischen Eingriffen, die Sie vielleicht nie gewollt hätten. Sie ermöglicht es Ihnen, selbstbestimmt zu bleiben, auch wenn Sie sich nicht mehr äußern können.
Es gibt verschiedene Arten von Patientenverfügungen, die sich in ihrer Komplexität und Spezifizität unterscheiden können. Einige sind sehr allgemein gehalten und geben eine grundsätzliche Richtung vor, während andere detaillierte Anweisungen für spezifische medizinische Szenarien bieten. Wichtig ist: Patientenverfügungen, die einige Jahre zurückliegen, haben meist heutzutage keine Gültigkeit, da sich die Gesetzgebung geändert hat. Lassen Sie Ihre Patientenverfügung daher regelmäßig prüfen!
Die Erstellung einer Patientenverfügung sollte idealerweise in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Berater, einem Arzt und einem Juristen erfolgen. Der Anwalt sorgt für die rechtliche Korrektheit und setzt diese bei Bedarf durch, so dass Ihr Wille durchgesetzt wird.
Ja, eine korrekt formulierte und unterschriebene Patientenverfügung ist rechtlich bindend. Ärzte müssen sich an die darin festgehaltenen Anweisungen halten, sofern diese klar und auf die aktuelle medizinische Situation anwendbar sind.
Es ist sinnvoll, Ihre Patientenverfügung regelmäßig zu überprüfen und nach wichtigen Änderungen Ihres Gesundheitszustandes zu aktualisieren.
Ja, Sie können Ihre Patientenverfügung jederzeit widerrufen oder ändern. Es empfiehlt sich, in einem solchen Fall alle Kopien des Dokuments zu vernichten und eine aktualisierte Fassung zu erstellen.
Ohne Patientenverfügung müssen Ärzte und Angehörige nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden. Dies kann zu Unsicherheiten, Verzögerungen und emotionalen Belastungen führen.
In einer Patientenverfügung können Sie spezifische medizinische Szenarien definieren und die gewünschten oder abzulehnenden Maßnahmen festlegen. Dazu gehören zum Beispiel die Fragen zur Reanimation, künstlichen Ernährung und Schmerzbehandlung.
Vorsorgevollmacht einer Vertrauensperson, Entscheidungen in Ihrem Namen zu treffen. Beide Dokumente können sich ergänzen.
Ihre Patientenverfügung sollte an einem sicheren, aber zugänglichen Ort aufbewahrt werden. Informieren Sie Ihre Angehörigen und Vertrauenspersonen, wo das Dokument zu finden ist. Ergänzend dazu bieten wir auch den Service der Verwahrung Ihrer Patientenverfügung an (Link zur Leistungsseite „Verwahrung“) an. Auf diesem Weg ist diese im Notfall sicher und schnell abrufbar.
Testament
Das Testament zählt zu den letztwilligen Verfügungen von Todeswegen. Es handelt sich um eine schriftliche Erklärung, in der der Erblasser seinen letzten Willen festhält, insbesondere die Verteilung seines Vermögens. Testamente können somit die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen. Jeder, der Vermögen hat, insbesondere bei Immobilien, sollte in Testament errichten, um Streit, zusätzliche Steuern oder Wertverlust zu vermeiden.
Ein Testament ermöglicht die Durchsetzung des letzten Willens des Verfassers und wird benötigt, wenn Sie Ihren Nachlass selbstbestimmt regeln wollen. In diesem Dokument kann der Erblasser bestimmen, wer als Erbe eingesetzt werden soll – das können nicht nur Verwandte, sondern auch Freunde, Vereine oder andere Organisationen sein. Auf der anderen Seite können auch gesetzliche Erben ohne Angabe von Gründen enterbt werden (ausgenommen vom Pflichtteil). Im Testament kann auch ein Vermächtnis geregelt werden. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Vermögensgegenstand, der einer Person zugewiesen wird, die nicht als Erbe eingesetzt ist.
Spätestens aber beim Erwerb von Immobilien – auch, wenn dieser finanziert ist – sollte der Immobilieneigentümer ein Testament errichten. Wer das versäumt, für dessen Familienmitglieder gilt die gesetzliche Erbfolge des BGB. Dies führt zu Erbengemeinschaften: Bei Kinderlosen bedeutet dies, dass der überlebende Ehepartner mit seinen Schwiegereltern, bei Kindern, dass diese zusammen mit dem überlebenden Elternteil die neuen Eigentümer werden.
Wer als Lösung das einfache Berliner Testament errichtet, hat dieses Problem auf den zweiten Erbgang verschoben. Zuvor haben Kinder (oder Eltern) die Möglichkeit, einen Abschlag (Pflichtteil) einzuklagen. Dies und unnötig zu zahlende Erbschaftssteuer führen häufig zu Liquiditätsproblemen.
Neben Immobilienvermögen gibt es häufig auch komplizierte Familienkonstellationen, etwa durch Patchwork, wegen Ausschluss eines Erben oder die Klärung der Situation des Vorversterbens. Für die meisten Wünsche und Situationen lässt der Gesetzgeber besondere Regelungen innerhalb eines Testaments zu.
Ein Testament kann handschriftlich von Ihnen allein und ohne Zeugen verfasst werden, dabei handelt es sich um ein eigenhändiges Testament. Zu beachten ist, dass bestimmte Formalia eingehalten werden müssen, da das Testament andernfalls ungültig sein kann. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein notarielles Testament zu verfassen. Notarielle und eigenhändig erstellte Testamente werden beim Amtsgericht gegen eine geringe Gebühr verwahrt. Dies stellt sicher, dass es im Todesfall geöffnet wird.
Einmal aufgesetzt, verjährt ein Testament nicht. Dies setzt aber voraus, dass das Testament rechtswirksam aufgesetzt wurde. Um seine Wirksamkeit dann zu verlieren, müsste der letzte Wille vernichtet oder als ungültig gekennzeichnet werden.
Als Single können Sie die Möglichkeit nutzen, ein Testament aufzusetzen, wenn nicht gewünscht ist, dass Ihr Vermögen an Eltern, Geschwister oder andere übergeht. Sind Sie alleinerziehend mit einem minderjährigen Kind, geht das Vermögen im Erbfall an das Kind, wird allerdings bis zur Volljährigkeit vom Partner / der Partnerin verwaltet. Stöße dem Kind etwas zu, würde es an den Ex-Partner gehen. Obwohl sich der Ehepartner bereits in der gesetzlichen Erbfolge befindet, kann es sinnvoll sein, in der Ehe ein Testament aufzusetzen. Mit einem Testament kann es vermeiden werden, den hinterbliebenen Partner mit unnötigen Problemen wie Steuern oder der Bestimmung von Pflichtteilen und dem Sorgerecht für gemeinsame Kinder zu belasten.
Als Rentner können sie ein Testament aufsetzen, um Ihren letzten Willen durchzusetzen und Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen zu verteilen.
Ein Testament ermöglich Ihnen eine Vielzahl von Möglichkeiten, über Ihren Erblass zu verfügen. Sie können die gesetzliche Erbfolge außer Kraft setzen, indem Sie beispielsweise Alleinerben einsetzen, mehrere Erben einsetzen oder gesetzliche Erben enterben (der Pflichtteil kann in der Regel nicht entzogen werden). Sie können außerdem einen Testamentsvollstrecker oder eine Vor- und Nacherbschaft benennen. Insbesondere eröffnet ein Testament die Möglichkeit, Menschen zu bedenken, die in der gesetzlichen Erbfolge nicht auftauchen.
Das sogenannte Berliner Testament versorgt zunächst den überlebenden Ehepartner und danach entsteht die Erbengemeinschaft unter den Kindern. Was sich zunächst gut anhört, hat aber Fallstricke: die Abkömmlinge haben einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beim Versterben eines Elternteils. Dieser kann eingeklagt werden und muss zeitnah gezahlt werden. Aufgrund dieses Berliner Testaments werden Erbschaftssteuerfreibeträge verschenkt. Bei Patchworkfamilien wird es noch problematischer, denn je nachdem, in welcher Reihenfolge das Paar verstirbt, erhält das Kind bzw. erhalten die Kinder des Letztversterbenden das Vermögen. Die Kinder des Erstverstorbenen gehen leer aus.
Wenn Sie kein Testament verfasst haben, wird das Vermögen im Erbfall nach der gesetzlich festgelegten Reihenfolge aufgeteilt. Besitzen Sie beispielsweise eine Immobilie, erben Familienmitglieder diese gemeinsam. Die neuen Eigentümer können nur gemeinsam Entscheidungen treffen, was insbesondere die Verwaltung und den Umgang mit Immobilien erheblich erschwert. Ein Testament kann hier dafür sorgen, dass die Abwicklung der Erbschaft ohne weitere Belastungen vonstattengehen kann. Außerdem könnte das Fehlen des Testaments bewirken, dass die Aufteilung Ihres Erbes nicht Ihren Wünschen entspricht.
Testamente müssen in jedem Fall vom Erblasser selbst verfasst werden. Dieser muss testierfähig sein, was unter anderem Volljährigkeit voraussetzt. Außerdem ist die Einhaltung bestimmter Formvorschriften zu beachten, da das Testament sonst ungültig sein kann. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können sie die Möglichkeit nutzen, sich im Voraus beraten zu lassen und nach Beratung ein notarielles Testament aufsetzen zu lassen.
Mit anwaltlicher Hilfe kann man durchaus auch Wenn-Dann-Situationen beschreiben. Zudem können Sie statt festen Beträgen für bestimmte Personen auch mit Verträgen oder Konten arbeiten, bei denen Sie die Höhe zu Ihren Lebzeiten bestimmen können. Damit sind Sie sehr flexibel und passen den Betrag der jeweiligen Situation einfach an, ohne dass Testament zu ändern.
Änderungen sind, je nach Art des Testaments, auf verschiedene Weisen möglich. Ein handschriftliches Testament können Sie ändern, indem Sie es neu aufsetzen und das Alte zerstören oder als ungültig kennzeichnen. Um ein notarielles Testament zu ändern, müssen Sie es neu aufsetzen lassen.
Bei einem Testament handelt es sich um eine Willenserklärung, die Sie allein abgeben. Ein Erbvertrag ist eine Übereinkunft zwischen mehreren Personen, wobei keiner der Vertragspartner ohne den anderen Änderungen vornehmen kann.
Die Hinterbliebenen müssen die Aufteilung vornehmen. Dabei kommt es, selbst bei unkomplizierten Verhältnissen, häufig zu Stress und Streit. Um damit niemanden zur Last zu fallen und Sicherheit für die Umsetzung des Vermögensübergangs zu erlangen, setzen sich Testamentsvollstrecker mit dem Nachlass auseinander. Innerhalb des Testaments legen Sie diese Person (oder das Unternehmen) fest.
Handschriftliche Testamente können zu Hause aufbewahrt oder eine Vertrauensperson mit der Aufbewahrung betraut werden. Alternativ können Testamente zur sicheren Verwahrung bei jedem Amtsgericht hinterlegt werden, um ein Abhandenkommen zu vermeiden. Um sicherzustellen, dass wichtige Dokumente stets zur Hand sind, wenn es darauf ankommt, nutzen Sie auch unseren Verwahrungsservice!
Unternehmerlösungen: Vollmachten und Testament für Unternehmer
Ohne eine Unternehmervollmacht besteht keine automatische Vertretungsmöglichkeit durch Familienangehörige. Gültige Rechtsgeschäfte dürfen nur durch bevollmächtigte Personen durchgeführt werden. Ohne Vollmacht setzt das Gericht einen Notgeschäftsführer ein.
Ohne Testament gibt es keine klaren Regelungen. Neben Unsicherheiten und Streitigkeiten, führt dies meist zu Liquiditätsengpässen mit den bekannten Folgen: Rechnungen bleiben unbezahlt, Aufträge unbearbeitet, Außenstände uneingetrieben, Verträge können nicht abgeschlossen und nicht gekündigt werden.
Ohne Vollmachten und Testament für Ihr Unternehmen gibt es keine Regelungen für Krisenfälle. Das führt zur Handlungsunfähigkeit für das Unternehmen. Ihre Familie und Ihre Mitarbeiter tragen die Folgen. Diese Regelungen sind bei allen Unternehmensformen unerlässlich.
Dokumentenverwahrung
Eine Möglichkeit, erhöhte Sicherheit für sensible Unterlagen (und die darin enthaltenen Daten) zu schützen, besteht darin, einen Dokumententresor zu verwenden. Besonders wichtige Dokumente können Sie auch kopieren und die Kopien und das Original an separaten Orten aufbewahren. Um beispielsweise Wasserschäden oder Fettflecken zu vermeiden, benutzen Sie wasserfeste Hüllen. Entsorgen Sie Dokumente, die Sie nicht mehr benötigen, beispielsweise weil Sie eine aktualisierte Version aufgesetzt haben und die alte ungültig sein soll, indem Sie sie datenschutzkonform vernichten. Dokumente können auch digital aufbewahrt werden. In diesem Fall sparen Sie zwar Platz und sind vor klassischem Diebstahl sicher, jedoch müssen Sie besondere Sorgfalt in Angelegenheiten Ihrer digitalen Sicherheit walten lassen. Auch bei Beachtung aller Sicherheitsgebote besteht allerdings niemals vollständiger Schutz.
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann es passieren, dass Dokumente abhandenkommen, gestohlen oder schlimmstenfalls manipuliert werden. Klassischer Diebstahl durch Entwenden kann durch digitale Dokumentenverwahrung zwar verhindert werden, diese muss allerdings sorgfältig durchgeführt werden, um bestehende Risiken zu minimieren. Verwenden Sie starke Passwörter und wenn möglich eine Zwei-Faktor-Authentifizierung auf Ihren Geräten. Verschlüsseln Sie vertraulich Dokumente, insbesondere solche, die persönliche Informationen enthalten. Installieren Sie Antiviren- und Antimalware-Software, und achten Sie darauf, die Programme auf dem neuesten Stand zu halten. Stellen Sie sicher, dass vertrauenswürdige Personen, wie Familienmitglieder oder Notfallkontakte, auf Ihre digitalen Dokumente zugreifen können, falls Sie selbst nicht dazu in der Lage sind. Vorsorgedokumente sind jedoch immer im Original vorzulegen, sodass eine Digitalisierung maximal eine „Vorab-Information“ sein kann.
Selbst, wenn Sie gewissenhaft mit Ihrem Dokumenten umgehen, und Vorkehrungen treffen, um deren Sicherheit zu gewährleisten, besteht kein absoluter Schutz – insbesondere ist es schwer, das richtige Maß zwischen sicherer Aufbewahrung und Zugänglichkeit zu jeder Zeit zu treffen. Ein Dokumententresor schützt zwar vor einfachem Diebstahl und Naturgewalten wie Überflutungen, kann allerdings auch dazu führen, dass Ihre wichtigen Dokumente nicht für Familie und Angehörige zugänglich sind, wenn Sie beispielsweise gerade nicht ansprechbar sind. Das würde bedeuten, dass ihre wichtigen Dokumente gerade dann, wenn Zugriff darauf nötig ist, außer Reichweite wären. Professionelle Verwahrung bietet sich vor allem bei Dokumenten an, die Sie nicht immer wieder zur Hand haben müssen, sondern mitunter für lange Zeit verwahren, bis sie überhaupt zum Einsatz kommen. Das Risiko von Diebstahl oder unbefugtem Zugriff auf Ihre Daten ist so minimiert. Zugleich ist aber auch sichergestellt, dass Ihre Dokumente für die vorgesehenen Personen zugänglich sind, wenn nötig. Ihre Dokumente professionell verwahren zu lassen kann somit einen elementaren Bestandteil Ihrer Alters- beziehungsweise Notfallvorsorge darstellen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Berater in Ihrer Nähe.
Marc Rothmund
Pforzheimer Straße 128 b
76275 Ettlingen
Thomas Osthoff
Wächtersbacherstr. 78
60386 Frankfurt
Matthias Kästner
Münchstraße 10
67655 Kaiserslautern
Anna Voss
Friedrichsorter Str. 10
24159 Kiel
Michael Schimke
Ringstraße 21
61352 Bad Homburg
Can Zileli
Wohnpark Kreuz 1
78073 Bad Dürrheim